Zwangssterilisation gehörloser Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus

Einen beklemmenden und äußerst erschreckenden Aspekt der Geschichte der Gehörlosengemeinschaft in Deutschland stellt die zigtausendfache erzwungene Sterilisation gehörloser Menschen während der Zeit des Nationalsozialismus dar. Auf Basis der Einschätzung, es handele sich um eine Erbkrankheit, wurde Gehörlosigkeit zusammen mit weiteren Behinderungen oder Krankheiten wie Alkoholismus oder geistiger Behinderung als Begründung herangezogen, betroffene Menschen einem entsprechenden Eingriff zu unterziehen. Während es schon in den 1920er Jahren Bestrebungen gab, Zwangssterilisationen per Gesetz anzuordnen, wurde dies 1934, also in der Zeit des Nationalsozialismus tatsächlich umgesetzt. Schätzungen zufolge wurden ca. 15.000 gehörlose Menschen Opfer von Zwangssterilisation. Willige Helfer beim Auffinden ihrer Opfer fanden die Nationalsozialisten an den Taubstummenschulen, die mit dem Erbgesundheitsamt zusammenarbeiteten und ihre Schülerlisten preisgeben mussten, aber auch unter Ärzten, die ihre PatientInnen verrieten. Moralisch untermauert wurden die Zwangssterilisationen u. a. aus dem Gehörlosenverband und aus den Kirchen heraus, welche die Notwendigkeit der Maßnahmen mit der Weiterentwicklung Deutschlands begründeten und sie euphemistisch als Beitrag der Gehörlosen zu einer Gesundung des deutschen Volkes verkleideten und verharmlosten (weitere Informationen zu dem Thema beispielsweise auf Taubwissen).

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