Personenbezeichnungen wie LEHRER, INGENIEUR oder KRANKENPFLEGER werden in der DGS in der Regel als geschlechtsneutral verstanden. Es geht also aus der Gebärde selbst nicht hervor, welches Geschlecht die bezeichnete Person hat. Spielt das Geschlecht für das gewünschte Aussageziel eine Rolle, geht es beispielsweise um eine konkrete Lehrerin, so wird in DGS spezifiziert: LEHRER (SELBST) FRAU. Oder im Falle eines männlichen Journalisten: JOURNALIST (SELBST) MANN. Im aktuellen Video ist es von Bedeutung, dass der Krankenpfleger männlich ist, daher hier der entsprechende Hinweis.
HEUTE KRANKENPFLEGER MANN SELBST-er HELFEN-mir, GRUND ICH ALLEIN AUFSTEHEN CHANCENLOS.