Gebärdensprache in der schulischen Bildung

Die allermeisten gehörlosen Menschen, insbesondere die der mittleren und älteren Generationen, verbindet eine gemeinsame identitätsstiftende Erfahrung, ihre Schulbildung betreffend: An Gehörlosenschulen war es bis in die jüngere Vergangenheit hinein gang und gäbe, dass Gebärdensprache verpönt wurde und sogar verboten wurde, und zwar sowohl während des Unterrichts, als auch auf dem Pausenhof. Seit einem Kongress von Gehörlosenlehrern im Jahr 1880, bei dem beschlossen wurde, dass Gebärdensprache für gehörlose Kinder schädlich und die sogenannte orale Methode zu bevorzugen sei, hielt sich die Meinung, Gebärdensprache müsse zugunsten der oralen, also lautsprachlichen Erziehung möglichst vollständig unterdrückt werden, in Deutschland über ein Jahrhundert lang. Die Erkenntnis, dass die Gebärdensprache eine natürliche, eigenständige und vollwertige Sprache ist, und dass ihr Erwerb als Muttersprache (L1) gerade erst die entscheidende Grundlage bildet, über die Unterrichtsinhalte vollständig vermittelt und verstanden werden können, und auf der weiterer Spracherwerb des Deutschen sehr viel besser vollzogen werden kann, hat sich erst im Verlauf der letzten 20 bis 30 Jahre nach und nach durchgesetzt. Noch heute finden sich vielfach Gehörlosenschulen, an denen die Gebärdensprache als Unterrichtssprache höchstens eine untergeordnete Rolle spielt. Vor diesem Hintergrund der gemeinsamen, oft schmerzhaften Erfahrung einer eingeschränkten, als erzwungen empfundenen Kommunikation in Lautsprache lässt sich gut nachvollziehen, dass gehörlose Menschen sich gegenseitig und ihrer eigenen Sprache gegenüber eng verbunden fühlen, und dass ein bewusster Umgang mit der sprachlichen Geschichte der Gehörlosengemeinschaft ein äußerst sensibler und wichtiger Aspekt der Inklusion zwischen sprachlicher Minderheit und Mehrheitsgesellschaft ist.

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