Die Gebärden GESCHLOSSEN und GEÖFFNET beziehen sich inhaltlich auf die Öffnungszeiten von Geschäften, Behörden etc. Beide Gebärden können je nach Kontext einen Zustand oder einen Vorgang meinen. So kann GEÖFFNET zum einen bedeuten, dass ein Geschäft gerade „geöffnet ist”, zum anderen aber auch, dass es gerade „öffnet” (im Sinne von „aufmacht”).
Achtung: Das Mundbild weicht bei beiden Gebärden von der Glossenbezeichnung ab: GESCHLOSSEN wird von „zu” begleitet, GEÖFFNET von „auf”.