Personenangaben

Um deutlich zu machen, dass eine Gebärde eine Person bezeichnet (und nicht eine Tätigkeit, eine Institution o.ä.), kann dies durch die Gebärde PERSON verdeutlicht werden. Soll also die Person des „Polizisten” (im Unterschied zu der Institution „Polizei”) genannt werden, so wird POLIZEI PERSON mit dem Mundbild „Polizist” gebärdet. Der „Maler” wird durch die Gebärden MALEN PERSON mit dem Mundbild „Maler” benannt usw. Solche Personenangaben werden grundsätzlich als geschlechtsneutral verstanden. Soll zusätzlich spezifiziert werden, dass eine Person ein bestimmtes Geschlecht hat, so wird diese Angabe ergänzt: POLIZEI PERSON Z-person FRAU für „Polizistin”. Eine Gebärde für die Endung „-in” gibt es ebenfalls, diese gilt aber als eher lautsprachlich beeinflusstes Hilfsmittel und wird in der Regel vermieden.


MEIN VATER BERUF GÄRTNER PERSON, MEIN MUTTER RESTAURANT ARBEITEN, MEIN LEBENSPARTNER_IN BERUF LEHRER PERSON.

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